
SICHERHEITSHINWEISE:
In unseren Zelten darf nicht gegrillt, frittiert, gekocht oder offene Feuer entzündet werden. Zelte und Zeltplanen dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden.
An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden, bzw. mit Schellen oder Draht zu befestigen. Bei Scheinwerfern und anderen
Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden. Bei aufkommendem (mäßig bis starkem) Wind sind die Seitenteile
und Eingänge ringsum zu schließen. Wind- und Schneelasten wurden für unsere Zelte nicht getestet. Wir können somit keine Haftung für Schäden dieser Art übernehmen. Bauen Sie bitte
die Zelte sachgemäß auf. Bei stärkeren Winden empfehlen wir den vorübergehenden Abbau. Wir haften nicht für direkte und indirekte Schäden an Mensch, Tier und Sachgütern.
Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise in den jeweiligen Aufbauanleitungen bzw. Gebrauchtsanweisungen. Unsere Zelte sind je nach Zeltvariante wasserdicht imprägniert.
Eine Garantie für die absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht.
Genehmigungshinweis:
In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, können Zelte ab einer bestimmten Grundfläche (in der Regel größer als 75m²) und/oder bei Aufstellung an bestimmten Orten
genehmigungspflichtig sein. Der Mieter des Zeltes trägt die alleinige Verantwortung, und hat dafür zu sorgen, dass diese lokalen Regeln eingehalten werden und dass die
Montage/Aufbau - Abbau korrekt ausgeführt wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Zeltbuch für unsere Zelte nicht angelegt wurden und Sie dieses ggf. selbst in Auftrag geben müssten.
Alle Rechte vorbehalten © 2021 by www.PartyZelteVerleih-Grevenbroich.de - www.regioverleih.de und www.ichmietmirdas.de sind Internetprojekte von PZV-Grevenbroich
In unseren Zelten darf nicht gegrillt, frittiert, gekocht oder offene Feuer entzündet werden. Zelte und Zeltplanen dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden.
An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden, bzw. mit Schellen oder Draht zu befestigen. Bei Scheinwerfern und anderen
Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden. Bei aufkommendem (mäßig bis starkem) Wind sind die Seitenteile
und Eingänge ringsum zu schließen. Wind- und Schneelasten wurden für unsere Zelte nicht getestet. Wir können somit keine Haftung für Schäden dieser Art übernehmen. Bauen Sie bitte
die Zelte sachgemäß auf. Bei stärkeren Winden empfehlen wir den vorübergehenden Abbau. Wir haften nicht für direkte und indirekte Schäden an Mensch, Tier und Sachgütern.
Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise in den jeweiligen Aufbauanleitungen bzw. Gebrauchtsanweisungen. Unsere Zelte sind je nach Zeltvariante wasserdicht imprägniert.
Eine Garantie für die absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht.
Genehmigungshinweis:
In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, können Zelte ab einer bestimmten Grundfläche (in der Regel größer als 75m²) und/oder bei Aufstellung an bestimmten Orten
genehmigungspflichtig sein. Der Mieter des Zeltes trägt die alleinige Verantwortung, und hat dafür zu sorgen, dass diese lokalen Regeln eingehalten werden und dass die
Montage/Aufbau - Abbau korrekt ausgeführt wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Zeltbuch für unsere Zelte nicht angelegt wurden und Sie dieses ggf. selbst in Auftrag geben müssten.
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