
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der PZV-Grevenbroich
www.PartyZelteVerleih-Grevenbroich.de - www.regioverleih.de und www.ichmietmirdas.de sind Internetprojekte von PZV-Grevenbroich (Vermieter genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mietverträge. Etwaige, mit Mitarbeitern des Vermieters vereinbarten Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Mieter im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen GeschäftsBedingungen.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung erklärt der Mieter verbindlich, einen Mietvertrag abschließen zu wollen. Der Vermieter ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht bereits auf anderem Wege ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag bereits ohne vorherige Auftragsbestätigung ausgeführt worden ist. Eine Vermietung des angebotenen Objektes nach anderer Seite bleibt bis zur Auftragsbestätigung durch den Vermieter vorbehalten. Aus unseren Internetangebot (http://www.ichmietmirdas.de / http://www.PartyZelteVerleih-Grevenbroich.de) können Sie als Mieter direkt beim uns (Vermieter) eine Buchungsanfrage stellen. Sobald wir Ihre Buchungsanfrage innerhalb 12 Stunden bestätigen, erhalten beide Parteien automatisch die Mietdaten - (Mietvertrag) sowie Kontaktdaten per eMail zugesendt. Dadurch kommt eine verbindliche, kostenpflichtige Buchung/Reservierung mit Ihnen-(Mieter) und uns-(Vermieter) zustande. Weitere Informationen finden Sie in der eMail. Bitte beachten, Sie das Sie jeden gewünschten Artikel z.Bsp. Zelt - Stehtische etc. einzeln buchen müssen um Missverständnisse und Doppelbuchungen zu vermeiden. Es gelten unsere Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der PZV-Grevenbroich - http://www.ichmietmirdas.de/nutzungsbedingungen. Wird Ihre Buchungsanfrage nicht innerhalb von 12 Stunden durch uns bestätigt, wird diese automatisch abgelehnt bzw. storniert. Stornierungen durch den Kunden selbst bis 15 Tage vor Auftragstermin werden mit 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 10 Tage vor Auftragstermin werden mit 25% und Stornierungen ab dem 5 Tag vor Auftragstermin mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bitte beachten, Sie das Sie beim Absenden des Button (Meine Reservierung jetzt verbindlich kostenpflichtig bestellen und absenden) eine verbindliche, kostenpflichtige Buchung/Reservierung auslösen.
3. Beschaffenheit des Zeltmaterials, Haftungsbeschränkungen
Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Partyzelten und das sonstige vermietete Material müssen sich in einem einwandfreien, brauchbaren Zustand befinden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Nässeschäden, sofern diese durch mangelhaftes Material des Vermieters entstanden sind. Gebrauchsspuren des Materials sind kein Grund für Mietabzüge soweit es sich nicht um grobe Defekte des Materials handelt. Nicht durch Verschulden des Vermieters entstandene Verspätungen des Auf- oder Abbaus, höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Rückgabe des Materials von Kunden o.ä., berechtigen nicht zur Stornierung des Auftrages oder Mietabzug. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig zu sichern und vor Feuer/Witterungsbedingungen zu schützen. Selbstbeteiligung bei Diebstahl 10 % vom Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 1.000,00.- Euro .
4. Mietzeit
Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung bzw. Verladung und endet mit dem vereinbarten Tag des Wiedereinganges der Mietgegenstände. Bei Überziehung der vereinbarten Mietzeit oder bei Nichteinhaltung einer vom Mieter übernommenen Abbau- oder Transportpflicht, wird die anteilige Miete weiterberechnet. Etwaige Schadenersatzansprüche werden hiervon nicht berührt. Abholung und Rückgabe ist möglich Montags bis Freitags von 9:oo Uhr bis 17:oo Uhr Samstags von 9:oo Uhr bis 14:oo Uhr oder nach Vereinbarung. Tagesmietzeit: Die Tagesmietzeit gilt für 24 Stunden nach Abholung des Mietobjektes.(Berechnung = 1 Tag) Wählen Sie eine längere Tagesmietdauer aus, wird automatisch ein zweiter, dritter, vierter etc. Miettag berechnet. zum Beispiel: Abholung Dienstag 10:00Uhr = Rückgabe Mittwoch 10:00Uhr. Wochenendmietzeit: Diese beginnt am Samstag ab 10:00 Uhr und endet Montags 10:00. (Berechnung = 2 Tage) Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
5. Aufbau und Abbau
Für den Aufbau des/der Mietsache hat der Mieter mind. 3 Hilfskräfte auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter stellt lediglich einen Mitarbeiter der den Aufbau der Mietsache leitet. Der Vermieter ist verpflichtet, die Aufbauarbeiten erst dann zu beginnen, wenn die erforderlichen Hilfskräfte vollzählig und arbeitsfähig zur Verfügung stehen. Auch für den Abbau des / der Mietsache hat der Mieter mind. 3 Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter stellt lediglich einen Mitarbeiter der den Abbau und die Reinigungsarbeiten der Mietsache leitet. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abbauarbeiten erst dann zu beginnen, wenn die erforderlichen Hilfskräfte vollzählig und arbeitsfähig zur Verfügung stehen. Ist ein Aufbau/Abbau mangels fehlender Hilfskräfte nicht möglich so ist der Vermieter berechtigt entstehende Wartezeiten pro Mitarbeiter mit 15,- ? pro angefangene Stunde zu berechnen.
6. Stornierungen von bestätigten Aufträgen
Stornierungen durch den Kunden selbst bis 15 Tage vor Auftragstermin werden mit 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 10 Tage vor Auftragstermin werden mit 25% und Stornierungen ab dem 5 Tag vor Auftragstermin mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. .
7. Materialbenutzung
In unseren Zelten darf nicht gegrillt, frittiert, gekocht oder offene Feuer entzündet werden. Zelte und Zeltplanen dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden. An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden, bzw. mit Schellen oder Draht zu befestigen. Bei Scheinwerfern und anderen Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden. Bei aufkommendem (mäßig bis starkem) Wind sind die Seitenteile und Eingänge ringsum zu schließen. Wind- und Schneelasten wurden für unsere Zelte nicht getestet. Wir können somit keine Haftung für Schäden dieser Art übernehmen. Bauen Sie bitte die Zelte sachgemäß auf. Bei stärkeren Winden empfehlen wir den vorübergehenden Abbau. Wir haften nicht für direkte und indirekte Schäden an Mensch, Tier und Sachgütern. Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise in den jeweiligen Aufbauanleitungen bzw. Gebrauchtsanweisungen. Unsere Zelte sind je nach Zeltvariante wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für die absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht. Beschädigtes oder nicht mehr zu reinigendes Material wird in Rechnung gestellt. Ebenso wird nicht mehr zurückgegebenes Material berechnet.
8. Vermietung von Dekorations- und Veranstaltungsbedarf - Stehtischhusse-Festzeltgarniturhussen-Set
Bei Beschädigung, Löcher, Brandlöcher, Flecken oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration. Verwendet der Mieter eigene Dekoration (z.B. Echtblumen/Rosen ) oder andere Gegenstände in Verbindung mit den von PZV-Grevenbroich angemieteten Gegenstände, haftet der Mieter bei Beschädigung, durch Grünschmutz verursachte Flecken oder durch Dornen verursachte Löcher für entstandene Schäden. Ist eine Reparatur möglich trägt die Kosten dafür der Mieter. Bei Beschädigung, Brandflecken und Flecken, die nicht entfernt werden können berechnet wir folgende Preise: pro Stehtischhusse 19,-Euro , pro Bierbankhusse 15,-Euro, pro Biertischhusse 19,-Euro und pro Festzeltgarniturhussen-Set 39,- Euro.
9. Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Bei Beschädigung, Löcher, Brandlöcher, Flecken oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Selbstbeteiligung bei Diebstahl 10 % vom Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 1.000,00.- Euro.
10. Transport
Grundsätzlich ist die Buchung immer "Selbstabholer" oder Sie haben in der Reservierung/Buchung - Anfrage "Zusatzleistungen / Sonderwünsche" hin zugebucht. Den Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transport- und Verladerisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer entsprechenden Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Transportkosten werden entweder pauschal vereinbart oder nach gefahrenen Kilometern abgerechnet. Den aktuellen Preis der Kilometerkosten/Pauschale werden dem Mieter im Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
11. Aufstellungsplatz + Genehmigungshinweis
Der Mieter sorgt für waagerechtes und für Zelte bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Die Zu- und Abfahrtswege müssen bei Auf- und Abbau durch den Vermieter (PZV-Grevenbroich) für Fahrzeuge bis 3,5t befahrbar sein. Die Aufbaustelle ist durch Mieter oder dessen Beauftragten genau zu bestimmen und anzuweisen. Eventuelle Folgen, die durch Falschanweisung oder ungeeignetes Gelände eintreten können, hat der Mieter zu vertreten. Einrichten und dekorieren von Anlagen sind ebenfalls Sonderleistungen und wird nach Aufwand abgerechnet. Für die gemieteten Mietobjekte ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsmäßige Gebrauch zulässig. Genehmigungshinweise bitte beachten: In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, können Zelte ab einer bestimmten Grundfläche (in der Regel größer als 75m²) und/oder bei Aufstellung an bestimmten Orten genehmigungspflichtig sein. Der Mieter des Zeltes trägt die alleinige Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese lokalen Regeln eingehalten werden und dass die Montage korrekt ausgeführt wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Zeltbuch für unsere Zelte nicht angelegt wurden und Sie dieses ggf. selbst in Auftrag geben müssten.
12. Auf- Abbau, Wartungsarbeiten
Die Auf- und Abbautermine werden vom Mieter rechtzeitig mitgeteilt. Die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter oder sein Beauftragter die Anlage dem Vermieter oder seinem Beauftragten wieder zu übergeben. Verzichtet der Mieter auf eine förmliche Rückgabe ( z.B. durch Abwesenheit beim vorgesehenen Übergabetermin ) so hat er im Falle der Feststellung von Schäden durch den Vermieter den Beweis des Nichtvorhandenseins zum Zeitpunkt des Übergabetermins zu führen. Die Rücklieferung/Rückgabe hat sich der Mieter hinsichtlich Vollständigkeit und Mangelfreiheit durch Rücklieferschein bestätigen zu lassen. Dieser gilt als ausschließlicher Nachweis für den ordnungsgemäßen Rückfluss der Mietsache.
13. Mündliche Abmachungen
Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Vorstehende Vereinbarung, von welcher der Vermieter sowie der Mieter je eine Ausführung erhalten, wird beiderseits anerkannt.
14. Zahlungsvereinbarung und Preise
Vorbehaltlich einer schriftlichen Individualvereinbarung gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: Zahlbar in BAR bei Abholung oder Anlieferung rein netto ohne Abzug. zzgl. Kaution. (siehe Preisliste). Ohne Zahlung des Mietpreises und der Kaution erfolgt keine Herausgabe des Mietobjekts. Preise: Alle angegebenen Preise in Euro (x) und Bruttopreise incl. 19% MwSt. Bei Abholung des Mietgegenstandes wird vom Vermieter eine Kaution festgelegt. Die Kaution wird vom Mieter unter Verrechnung des Mietzinses sowie etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
15. Abbildungen und Fotos, Fotorechte
Fotos und andere Abbildungen in Broschüren, Katalogen, auf Webseiten, in Mailings oder der Gleichen sind als Beispiele zu betrachten und können von der Wirklichkeit abweichen. Dem Vermieter steht es jeder Zeit zu sein Material zu Werbe- und sonstigen Marketingzwecken zu fotografieren oder zu filmen.
16. Rücktritt, Verzug und Haftung des Vermieters
Der Vermieter behält sich ein Rücktrittrecht vom Vertrag vor, für die Fälle der Unmöglichkeit der Erfüllung oder Vertragsverletzungen, durch den Vermieter, den Mieter, oder höherer Gewalt. Dies gilt auch bei falschen Auskünften des Mieters. Nach Abschluss des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, den Mietpreis unabhängig von tatsächlich erfolgter Nutzung zu zahlen, es sei denn die Nutzung ist für ihn durch schuldhaftes Verhalten des Vermieters unmöglich geworden. Ist der Vermieter schuldhaft mit der Lieferung des Mietobjektes in Verzug oder ist die Lieferung wegen schuldhaftem Verhalten des Vermieters nicht möglich, so haftet er auch für mittelbare Schäden nur bis zur Höchstsumme des einfachen Tagesmietpreises. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren wird ausgeschlossen, es sei denn dem Vermieter ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachzuweisen. Das Mietobjekt ist bei Abholung bzw. Auslieferung durch den Mieter zu kontrollieren. Mängel und Beanstandungen sind sofort, spätestens noch am Übergabetag anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Mietsache wird von dem Vermieter nach Rückgabe kontrolliert. Das Kontrollergebnis des Vermieters ist bindend, es sei denn, der Mieter weist an anderes Kontrollergebnis nach.
17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Sonstiges
Ist der Mieter Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Geschäftsadresse des Vermieters. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Weitere Einzelheiten regeln die besonderen Mietbedingungen des Vermieters im Rahmen des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
18. Eigentumsvorbehalt
Alle gemieteten Gerätschaften bleiben in unserem unbeschränkten Eigentum. Jede Weiterveräußerung und Überlassung an Dritte ist unzulässig. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen an unseren Geräten, ist uns unverzüglich unter Angabe des Vollstreckungsgerichtes und des Aktenzeichens Mitteilung zu machen. Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums gehen zu Lasten des Mieters. Das Gleiche gilt bezüglich eines uns aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Ausfall der Geräte entstehenden Schadens.
19. AGB´s
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen GeschäftsBedingungen .Vereinbarten Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam.
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www.PartyZelteVerleih-Grevenbroich.de - www.regioverleih.de und www.ichmietmirdas.de sind Internetprojekte von PZV-Grevenbroich (Vermieter genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mietverträge. Etwaige, mit Mitarbeitern des Vermieters vereinbarten Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Mieter im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen GeschäftsBedingungen.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung erklärt der Mieter verbindlich, einen Mietvertrag abschließen zu wollen. Der Vermieter ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht bereits auf anderem Wege ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag bereits ohne vorherige Auftragsbestätigung ausgeführt worden ist. Eine Vermietung des angebotenen Objektes nach anderer Seite bleibt bis zur Auftragsbestätigung durch den Vermieter vorbehalten. Aus unseren Internetangebot (http://www.ichmietmirdas.de / http://www.PartyZelteVerleih-Grevenbroich.de) können Sie als Mieter direkt beim uns (Vermieter) eine Buchungsanfrage stellen. Sobald wir Ihre Buchungsanfrage innerhalb 12 Stunden bestätigen, erhalten beide Parteien automatisch die Mietdaten - (Mietvertrag) sowie Kontaktdaten per eMail zugesendt. Dadurch kommt eine verbindliche, kostenpflichtige Buchung/Reservierung mit Ihnen-(Mieter) und uns-(Vermieter) zustande. Weitere Informationen finden Sie in der eMail. Bitte beachten, Sie das Sie jeden gewünschten Artikel z.Bsp. Zelt - Stehtische etc. einzeln buchen müssen um Missverständnisse und Doppelbuchungen zu vermeiden. Es gelten unsere Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der PZV-Grevenbroich - http://www.ichmietmirdas.de/nutzungsbedingungen. Wird Ihre Buchungsanfrage nicht innerhalb von 12 Stunden durch uns bestätigt, wird diese automatisch abgelehnt bzw. storniert. Stornierungen durch den Kunden selbst bis 15 Tage vor Auftragstermin werden mit 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 10 Tage vor Auftragstermin werden mit 25% und Stornierungen ab dem 5 Tag vor Auftragstermin mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bitte beachten, Sie das Sie beim Absenden des Button (Meine Reservierung jetzt verbindlich kostenpflichtig bestellen und absenden) eine verbindliche, kostenpflichtige Buchung/Reservierung auslösen.
3. Beschaffenheit des Zeltmaterials, Haftungsbeschränkungen
Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Partyzelten und das sonstige vermietete Material müssen sich in einem einwandfreien, brauchbaren Zustand befinden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Nässeschäden, sofern diese durch mangelhaftes Material des Vermieters entstanden sind. Gebrauchsspuren des Materials sind kein Grund für Mietabzüge soweit es sich nicht um grobe Defekte des Materials handelt. Nicht durch Verschulden des Vermieters entstandene Verspätungen des Auf- oder Abbaus, höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Rückgabe des Materials von Kunden o.ä., berechtigen nicht zur Stornierung des Auftrages oder Mietabzug. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig zu sichern und vor Feuer/Witterungsbedingungen zu schützen. Selbstbeteiligung bei Diebstahl 10 % vom Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 1.000,00.- Euro .
4. Mietzeit
Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung bzw. Verladung und endet mit dem vereinbarten Tag des Wiedereinganges der Mietgegenstände. Bei Überziehung der vereinbarten Mietzeit oder bei Nichteinhaltung einer vom Mieter übernommenen Abbau- oder Transportpflicht, wird die anteilige Miete weiterberechnet. Etwaige Schadenersatzansprüche werden hiervon nicht berührt. Abholung und Rückgabe ist möglich Montags bis Freitags von 9:oo Uhr bis 17:oo Uhr Samstags von 9:oo Uhr bis 14:oo Uhr oder nach Vereinbarung. Tagesmietzeit: Die Tagesmietzeit gilt für 24 Stunden nach Abholung des Mietobjektes.(Berechnung = 1 Tag) Wählen Sie eine längere Tagesmietdauer aus, wird automatisch ein zweiter, dritter, vierter etc. Miettag berechnet. zum Beispiel: Abholung Dienstag 10:00Uhr = Rückgabe Mittwoch 10:00Uhr. Wochenendmietzeit: Diese beginnt am Samstag ab 10:00 Uhr und endet Montags 10:00. (Berechnung = 2 Tage) Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
5. Aufbau und Abbau
Für den Aufbau des/der Mietsache hat der Mieter mind. 3 Hilfskräfte auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter stellt lediglich einen Mitarbeiter der den Aufbau der Mietsache leitet. Der Vermieter ist verpflichtet, die Aufbauarbeiten erst dann zu beginnen, wenn die erforderlichen Hilfskräfte vollzählig und arbeitsfähig zur Verfügung stehen. Auch für den Abbau des / der Mietsache hat der Mieter mind. 3 Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter stellt lediglich einen Mitarbeiter der den Abbau und die Reinigungsarbeiten der Mietsache leitet. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abbauarbeiten erst dann zu beginnen, wenn die erforderlichen Hilfskräfte vollzählig und arbeitsfähig zur Verfügung stehen. Ist ein Aufbau/Abbau mangels fehlender Hilfskräfte nicht möglich so ist der Vermieter berechtigt entstehende Wartezeiten pro Mitarbeiter mit 15,- ? pro angefangene Stunde zu berechnen.
6. Stornierungen von bestätigten Aufträgen
Stornierungen durch den Kunden selbst bis 15 Tage vor Auftragstermin werden mit 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 10 Tage vor Auftragstermin werden mit 25% und Stornierungen ab dem 5 Tag vor Auftragstermin mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. .
7. Materialbenutzung
In unseren Zelten darf nicht gegrillt, frittiert, gekocht oder offene Feuer entzündet werden. Zelte und Zeltplanen dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden. An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden, bzw. mit Schellen oder Draht zu befestigen. Bei Scheinwerfern und anderen Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden. Bei aufkommendem (mäßig bis starkem) Wind sind die Seitenteile und Eingänge ringsum zu schließen. Wind- und Schneelasten wurden für unsere Zelte nicht getestet. Wir können somit keine Haftung für Schäden dieser Art übernehmen. Bauen Sie bitte die Zelte sachgemäß auf. Bei stärkeren Winden empfehlen wir den vorübergehenden Abbau. Wir haften nicht für direkte und indirekte Schäden an Mensch, Tier und Sachgütern. Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise in den jeweiligen Aufbauanleitungen bzw. Gebrauchtsanweisungen. Unsere Zelte sind je nach Zeltvariante wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für die absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht. Beschädigtes oder nicht mehr zu reinigendes Material wird in Rechnung gestellt. Ebenso wird nicht mehr zurückgegebenes Material berechnet.
8. Vermietung von Dekorations- und Veranstaltungsbedarf - Stehtischhusse-Festzeltgarniturhussen-Set
Bei Beschädigung, Löcher, Brandlöcher, Flecken oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration. Verwendet der Mieter eigene Dekoration (z.B. Echtblumen/Rosen ) oder andere Gegenstände in Verbindung mit den von PZV-Grevenbroich angemieteten Gegenstände, haftet der Mieter bei Beschädigung, durch Grünschmutz verursachte Flecken oder durch Dornen verursachte Löcher für entstandene Schäden. Ist eine Reparatur möglich trägt die Kosten dafür der Mieter. Bei Beschädigung, Brandflecken und Flecken, die nicht entfernt werden können berechnet wir folgende Preise: pro Stehtischhusse 19,-Euro , pro Bierbankhusse 15,-Euro, pro Biertischhusse 19,-Euro und pro Festzeltgarniturhussen-Set 39,- Euro.
9. Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Bei Beschädigung, Löcher, Brandlöcher, Flecken oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Selbstbeteiligung bei Diebstahl 10 % vom Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 1.000,00.- Euro.
10. Transport
Grundsätzlich ist die Buchung immer "Selbstabholer" oder Sie haben in der Reservierung/Buchung - Anfrage "Zusatzleistungen / Sonderwünsche" hin zugebucht. Den Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transport- und Verladerisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer entsprechenden Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Transportkosten werden entweder pauschal vereinbart oder nach gefahrenen Kilometern abgerechnet. Den aktuellen Preis der Kilometerkosten/Pauschale werden dem Mieter im Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
11. Aufstellungsplatz + Genehmigungshinweis
Der Mieter sorgt für waagerechtes und für Zelte bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Die Zu- und Abfahrtswege müssen bei Auf- und Abbau durch den Vermieter (PZV-Grevenbroich) für Fahrzeuge bis 3,5t befahrbar sein. Die Aufbaustelle ist durch Mieter oder dessen Beauftragten genau zu bestimmen und anzuweisen. Eventuelle Folgen, die durch Falschanweisung oder ungeeignetes Gelände eintreten können, hat der Mieter zu vertreten. Einrichten und dekorieren von Anlagen sind ebenfalls Sonderleistungen und wird nach Aufwand abgerechnet. Für die gemieteten Mietobjekte ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsmäßige Gebrauch zulässig. Genehmigungshinweise bitte beachten: In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, können Zelte ab einer bestimmten Grundfläche (in der Regel größer als 75m²) und/oder bei Aufstellung an bestimmten Orten genehmigungspflichtig sein. Der Mieter des Zeltes trägt die alleinige Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese lokalen Regeln eingehalten werden und dass die Montage korrekt ausgeführt wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Zeltbuch für unsere Zelte nicht angelegt wurden und Sie dieses ggf. selbst in Auftrag geben müssten.
12. Auf- Abbau, Wartungsarbeiten
Die Auf- und Abbautermine werden vom Mieter rechtzeitig mitgeteilt. Die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter oder sein Beauftragter die Anlage dem Vermieter oder seinem Beauftragten wieder zu übergeben. Verzichtet der Mieter auf eine förmliche Rückgabe ( z.B. durch Abwesenheit beim vorgesehenen Übergabetermin ) so hat er im Falle der Feststellung von Schäden durch den Vermieter den Beweis des Nichtvorhandenseins zum Zeitpunkt des Übergabetermins zu führen. Die Rücklieferung/Rückgabe hat sich der Mieter hinsichtlich Vollständigkeit und Mangelfreiheit durch Rücklieferschein bestätigen zu lassen. Dieser gilt als ausschließlicher Nachweis für den ordnungsgemäßen Rückfluss der Mietsache.
13. Mündliche Abmachungen
Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Vorstehende Vereinbarung, von welcher der Vermieter sowie der Mieter je eine Ausführung erhalten, wird beiderseits anerkannt.
14. Zahlungsvereinbarung und Preise
Vorbehaltlich einer schriftlichen Individualvereinbarung gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: Zahlbar in BAR bei Abholung oder Anlieferung rein netto ohne Abzug. zzgl. Kaution. (siehe Preisliste). Ohne Zahlung des Mietpreises und der Kaution erfolgt keine Herausgabe des Mietobjekts. Preise: Alle angegebenen Preise in Euro (x) und Bruttopreise incl. 19% MwSt. Bei Abholung des Mietgegenstandes wird vom Vermieter eine Kaution festgelegt. Die Kaution wird vom Mieter unter Verrechnung des Mietzinses sowie etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
15. Abbildungen und Fotos, Fotorechte
Fotos und andere Abbildungen in Broschüren, Katalogen, auf Webseiten, in Mailings oder der Gleichen sind als Beispiele zu betrachten und können von der Wirklichkeit abweichen. Dem Vermieter steht es jeder Zeit zu sein Material zu Werbe- und sonstigen Marketingzwecken zu fotografieren oder zu filmen.
16. Rücktritt, Verzug und Haftung des Vermieters
Der Vermieter behält sich ein Rücktrittrecht vom Vertrag vor, für die Fälle der Unmöglichkeit der Erfüllung oder Vertragsverletzungen, durch den Vermieter, den Mieter, oder höherer Gewalt. Dies gilt auch bei falschen Auskünften des Mieters. Nach Abschluss des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, den Mietpreis unabhängig von tatsächlich erfolgter Nutzung zu zahlen, es sei denn die Nutzung ist für ihn durch schuldhaftes Verhalten des Vermieters unmöglich geworden. Ist der Vermieter schuldhaft mit der Lieferung des Mietobjektes in Verzug oder ist die Lieferung wegen schuldhaftem Verhalten des Vermieters nicht möglich, so haftet er auch für mittelbare Schäden nur bis zur Höchstsumme des einfachen Tagesmietpreises. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren wird ausgeschlossen, es sei denn dem Vermieter ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachzuweisen. Das Mietobjekt ist bei Abholung bzw. Auslieferung durch den Mieter zu kontrollieren. Mängel und Beanstandungen sind sofort, spätestens noch am Übergabetag anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Mietsache wird von dem Vermieter nach Rückgabe kontrolliert. Das Kontrollergebnis des Vermieters ist bindend, es sei denn, der Mieter weist an anderes Kontrollergebnis nach.
17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Sonstiges
Ist der Mieter Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Geschäftsadresse des Vermieters. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Weitere Einzelheiten regeln die besonderen Mietbedingungen des Vermieters im Rahmen des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
18. Eigentumsvorbehalt
Alle gemieteten Gerätschaften bleiben in unserem unbeschränkten Eigentum. Jede Weiterveräußerung und Überlassung an Dritte ist unzulässig. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen an unseren Geräten, ist uns unverzüglich unter Angabe des Vollstreckungsgerichtes und des Aktenzeichens Mitteilung zu machen. Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums gehen zu Lasten des Mieters. Das Gleiche gilt bezüglich eines uns aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Ausfall der Geräte entstehenden Schadens.
19. AGB´s
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen GeschäftsBedingungen .Vereinbarten Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam.
